Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Regelungen und Fundstellen:
GOP: https://www.gesetze-im-internet.de/gop/__1.html
GOÄ: https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich seit Juli 2019 abrechnen.
Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.
Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen.
Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung
bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.
Gesetzliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__20.html
Selbstzahler
Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen.
Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.
Senia Mader
Psychologin und approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche
D-72072 Tübingen, Reutlinger Str. 11, 1. Stock
Parkmöglichkeiten im Parkhaus Metropol, Einfahrt: Reutlinger Str. 3
Erste Kontaktaufnahme bitte per Mail über das Kontaktformular
Termine dann nach Vereinbarung
Psychotherapie
für Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Kostentragung:
alle gesetzlichen und privaten Krankenversichungen, Beihilfe, private Abrechnung