Kostentragung

Abrechnung einer Psychotherapie

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psycho­therapeuten (GOP). 
Gesetzliche Regelungen und Fundstellen:
GOP: https://www.gesetze-im-internet.de/gop/__1.html
GOÄ: https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/

 

Gesetzlich Versicherte:    "Alle Kassen"

Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich seit Juli 2019  ab­rech­nen.

 

Privatversicherte 

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.

Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. 

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen.

Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich. 

Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung 

bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können

 

Beihilfe 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antrag­stellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbin­dung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden. 

Gesetzliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__20.html

 

Selbstzahler 

Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen.

Bei Anwartschaft auf Verbeamtung,  geplantem Wechsel in eine private Kranken­kasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden. 

Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion,  denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.